Warum Nutzungsrechte?

Designwerke werden dem Kunden zur Nutzung überlassen. Das heißt, der Designer und der potenzielle Nutzer vereinbaren Art und Weise, in der das Werk vom Nutzer verwendet werden darf. Mit der Einräumung von Nutzungsrechten erlauben Designer (Grafiker, Illustratoren, Fotografen, ...) ihren Auftraggebern, ihre Designleistungen in einem festgelegten Umfang zu nutzen. Grafiken und Designleistungen unterliegen dem Urheberrecht als  „geistige persönliche Schöpfungen". Sollten die Gestaltungen über den vereinbarten Rahmen hinaus genutzt werden, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Die Berechnungsgrundlage liegt verschiedenster Nutzungsfaktoren zugrunde: Art (einfach oder exklusiv), Dauer, Gebiet und Umfang und wird mit der Entwurfsleistung multipliziert. Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung im vereinbarten Rahmen. Darüber hinaus kann man auch anderen Nutzungs-Interessierten entsprechende Rechte einräumen und die Nutzung erlauben. Ein ausschließliches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung im vereinbarten Rahmen und keinem sonst. 

Dazu möchte ich auf einen sehr gut zusammengefassten Beitrag der talentierten Illustratorin Elisabeth Deim verlinken:
"Nutzungsrechte, lieber Kunde" 

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